Austauschpflicht für alte Heizkessel
Holthausen legt firmenspezifisches Schulungsprogramm mit der Innung auf
Am 16. Oktober 2013 hat die Bundesregierung eine Novelle der Energieeinsparverordnung (nach EnEV 2014) verabschiedet. Dadurch haben sich die Anforderungen an Heizanlagen noch einmal verändert. Demnach greift ab 2015 die Austauschpflicht für alte Heizkessel ab 1985. Geräte, die älter als 30 Jahre sind, dürfen somit nicht mehr verwendet werden. Sie sind davon betroffen?
Lassen Sie sich kostenlos zum Austausch Ihres Heizkessels und Modernisierung Ihrer Anlage beraten.