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Umgang mit Asbest

Asbest im Bestand: Wir kennen die Risiken und Vorschriften

Bei Arbeiten mit altem Bestand besteht immer das Risiko auf Asbest zu stoßen. Damit die Arbeit für alle Beteiligten sicher bleibt, ist das Team von Holthausen nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 zertifiziert und somit Experte, wenn es um Arbeiten mit Asbestvorkommen geht. Dieses Wissen bringen wir von der ersten Einschätzung bis zur sicheren Umsetzung vor Ort in jedes Projekt im Bestand ein.

Betroffen sind vor allem Gebäude, die vor 1994 errichtet wurden. Das das gesetzliche Asbestverbot in Deutschland zum 31. Oktober 1993 in Kraft trat, kann Asbest bis heute in Putz, Fliesenkleber, Bodenbelag oder Dämmstoff stecken.

Arbeitssicherheit im Gebäudebestand

Auch heute ist Asbest nach wie vor eine große Gefahr, wenn es um bauliche Veränderung von altem Bestand geht. Deshalb ist es wichtig auf einen Dienstleister zu setzen, der sich sehr gut auskennt und somit sowohl die beteiligten Handwerker als auch Bewohner vor gesundheitlichen Risiken schützt. Nur so sind die Umbauarbeiten rechtssicher, planbar und ohne böse Überraschungen möglich.

Mit 20 nach TRGS 519 zertifizierten Mitarbeitenden bringen wie genau das nötige Fachwissen mit, das bei Bauarbeiten mit Gefahrstoffen wie Asbest nötig ist. Dieses Fachwissen fließt bereichsübergreifend in sämtliche Projekte ein, ganz gleich ob Sanitär, Bäderbau, Heizung, Klima oder Elektrotechnik.  Unsere Kundinnen und Kunden sich darauf verlassen, einen Partner an der Seite zu haben, der den fachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen im Bestand sicher beherrscht.

Unser Leistungsspektrum im
bei Arbeiten mit Asbest

  • Frühzeitige Einschätzung, ob bei einem Projekt im Bestand mit Asbest zu rechnen ist
  • Einordnung des Asbest-Risikos je nach Material und geplanter Tätigkeit
  • Entnahme von Probe sowie Einsendung in Fachlabor zur Auswertung
  • Planung der Arbeiten unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Schutz- und Verfahrensvorgaben
  • Sichere Durchführung von Arbeiten an möglicherweise betroffenen Bauteilen über alle Gewerke hinweg (Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik)
  • Schutz von Team und Bewohnerinnen und Bewohnern während der gesamten Projektlaufzeit
  • Beratung zu den notwendigen Schritten vor Projektbeginn, insbesondere bei Gebäuden mit Baujahr vor 1994
  • Laufende Orientierung an aktuellen gesetzlichen Vorgaben (Gefahrstoffverordnung, TRGS 519)

Aktuelle Rechtslage

Die Gefahrstoffverordnung wurde zuletzt angepasst: Seit Dezember 2025 gelten überarbeitete Regeln zum Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ab dem 20. Dezember 2026 treten zusätzliche Genehmigungspflichten für Betriebe in Kraft, die Abbrucharbeiten mit niedrigem oder mittlerem Asbest-Risiko durchführen.

Wir verfolgen diese Entwicklungen aktiv und stellen sicher, dass unsere Teams und Prozesse den jeweils gültigen Anforderungen entsprechen.

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